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Hinweisgeberschutz für KMU

Die All-in-one Lösung aus der Cloud

Wir helfen Unternehmen dabei, die Anforderungen der des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen – 100 % compliant, preiswert, schnell startklar

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Schützen Sie Ihr Unternehmen

Mit Implementierung eines digitalen Hinweisgebersystems können Mitarbeiter proaktiv zur Verbesserung der Compliance-Kultur Ihres Unternehmens beitragen. Sorgen Sie mit einem anonymen Meldekanal für die Möglichkeit, Missstände frühzeitig zu erkennen und bestenfalls zu verhindern.

Rechtssicherheit erhöhen

Parlabox garantiert, dass Meldungen rechtssicher und nach geltenden Gesetzen verarbeitet werden. 

Vertrauen stärken

Fördern Sie die Bereitschaft zur Abgabe von Hinweisen und Erhöhen Sie die Vertrauensbasis.

Fehlverhalten vorbeugen

Kommunikation kann mögliches Fehlverhalten frühzeitig bemerkbar machen – und bestenfalls verhindern.

Compliance gewährleisten

Compliance – mit geltenden Gesetzen und Regulierungen in Einklang.

Reputation schützen

Schützen Sie ihre Reputation und vermeiden Sie durch frühzeitiges Erkennen Repressalien.

Integrität steigern

Integrität des Unternehmens steigern, sichere Wege für einfache Meldung von Missständen bereitstellen. 

Hinweisgeberschutz für Unternehmen

Wer braucht ein Hinweisgebersystem?

Private Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, Finanzdienstleister sowie öffentliche Arbeitgeber und Kommunen ab 10.000 Einwohner sind nach der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die potenzielle Missstände (bspw.: Datenschutzverletzungen, Korruption, Diskriminierungen etc.) gemeldet werden können.

Das Meldesystem sollte sicherstellen, dass Meldungen fristgerecht und effektiv untersucht, bearbeitet und rechtssicher verwaltet werden.

Warum Parlabox?

Als langjährige Datenschutzexperten zählt es zu unseren Kernkompetenzen sensible und vertrauliche Informationen zu schützen. Durch unser technisches KnowHow stellen wir sicher, dass Ihre Meldungen einfach und effektiv erfolgt. Gepaart mit unserer juristischen Expertise garantieren wir Ihnen, dass Ihre Meldungen rechtssicher und nach geltenden Gesetzen verarbeitet werden. Wir verstehen die Bedeutung von Anonymität und bieten Ihnen mit Parlabox ein Hinweisgebersystem, dass die Vertraulichkeit und Integrität der Meldungen stets gewährleistet.

Parlabox bietet Ihnen eine digitale Komplettlösung zur einfachen und rechtssicheren Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem nationalen Hinweisgeberschutzgesetz.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wer ist Hinweisgeber?

Hinweisgeber ist eine Person die Hinweise zu möglichen Missständen im Hinweisgebersystem einreichen. Das können unter anderem sein: Arbeitnehmer (auch solche, deren Arbeitsverhältnis beendet ist), Bewerber, Praktikanten, Dienstleister, Freelancer, Anteilseigner, Unterauftragnehmer.

Das Hinweisgebersystem ist eine Plattform zur effektiven und rechtssicheren Entgegennahme, Bearbeitung und Verwaltung von möglichen Missständen im Unternehmen. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem nationalen Hinweisgeberschutzgesetz.

Die eingegangenen Hinweise werden von einer unabhängigen Stelle überprüft und verarbeitet. Dies stellt sicher, dass das Unternehmen auf die Hinweise angemessen reagieren kann.
Üblicherweise erfolgt eine Meldung über eine Online-Plattform, eine Hotline oder eine E-Mail-Adresse. Wird diese Meldung als gerechtfertigt erachtet, erfolgt eine Weiterleitung an die zuständige Compliance-Abteilung.

Gemeldet werden sollen Hinweise, über mögliche Verstöße gegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie Verstöße gegen das EU-Recht. Beispielhaft seien mögliche Hinweise aufgeführt: Diebstahl, Betrug, Korruption, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenpannen, Mobbing & Diskriminierung etc. erfolgen.

Das Hinweisgebersystem dient nicht nur der Prävention von Repressalien und der Enthüllung von Missständen im Unternehmen. Vielmehr wird eine offene und transparente Compliance Kultur gemeinsam mit den Mitarbeitern etabliert und vorangetrieben.

Die gesetzlichen Anforderungen aus der EU-Whistleblower-Richtlinie sowie dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen erfüllt werden. Daneben sollte eine einfache und rechtssichere Verwaltung der eingegangenen Hinweise durch das Hinweisgebersystem garantiert werden.

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